WA-Innendämmung Porenbeton mit Einblasdämmung
Innendämmung mit neuer Mauerwerksschale
Einblasen von Flocken oder Granulat WLS 0,033 bis 0,039 W/(mK)
Dämmdicke 50-60 mm
Einblasen in Hohlraum mit neuer massiver Vorsatzschale
Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme
Eine Innendämmung der Außenwände kann mit hochwärmedämmenden Granulaten hinter einer Porenbeton- oder Ziegelschale ausgeführt werden. Hierzu wird innen mit 5-6 cm Abstand von der alten Wand eine massive Schale aus Porenbeton oder Porenziegeln aufgemauert, deren Wärmeleitfähigkeit um 0,1 W/(mK) liegen sollte und deren Dicke nach der Belastung durch wandhängende Möbel zu bestimmen ist. Der Hohlraum kann mit Dämmgranulat oder-flocken ausgefüllt werden, deren Wärmeleitfähigkeit bei 0,033 bis 0,039 W/(mK) liegt. Die Rohdichte des eingeblasenen Dämmstoffs ist in seiner Zulassung geregelt. Die Konstruktion ist mit einem dynamischen Wasserdampfdiffusionsprogramm feuchtetechnisch nach DIN 4108 nachzuweisen. Kaltwasserleitungen und Heizungsrohre sind vor die Innendämmung zu verlegen, Steckdoseneinsätze müssen diffusionsdicht ausgeführt sein und rückseitig gedämmt sein. Durch die Innendämmung sinkt die Temperatur in der Fensterlaibung, dem wirkt ihre Dämmung mit Dämmplatten entgegen. Hier können kapillaraktive oder diffusionshemmende Dämmplatten eingesetzt werden. Die neue Mauerschale wird innen verputzt und ist damit luftdicht. Der ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.
Zu beachten
Zur Vermeidung von Feuchteschäden ist ein von undichten Fugen und offenen Ritzen freier Aufbau der Vorsatzschale erforderlich, der vorgesehene Innenputz ist luftdicht. Historische Innendämmungen funktionierten vor allem aus diesem Grund. Die Regelung des BEG sieht bei Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz nur einen U-Wert von 0,45 W/(m²K) vor. Eine Bescheinigung des Energieeffizienz-Experten über eine eingeschränkte Dämmdicke ist erforderlich.